Honorar
Privatpraxis:
Meine Praxis wird als Privatpraxis geführt. Das bedeutet, dass meine Honorare in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Es besteht aber unter Umständen die Möglichkeit, dass Sie die Kosten ganz oder teilweise bei Ihrer privaten Zusatzversicherung, der Beihilfe oder bei Ihrer privaten Krankenkasse erstattet bekommen – je nach Vertragsinhalt. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherer. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden ( §33 EStG ).
In einem unverbindlichen, kostenfreien Erstgespräch klären wir gemeinsam, wie ich Sie am besten unterstützen kann. Sie können gerne anrufen oder sind herzlich eingeladen in meine Praxis zu kommen.
Terminabsagen:
Bitte beachten Sie, dass eine Sitzung, die innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird, in der Regel in Rechnung gestellt werden muss.